Aus diesem Grund und weil noch einige andere Sachen schieflaufen (Alkoholismus der Eltern, Terminabsprachen werden nicht eingehalten, schmuddeliges Aussehen des Kindes, versprochene Kontakte mit der Erziehungsberatungsstelle finden nicht statt, Verwandte berichten von chaotischen Zuständen in der Wohnung etc.) wurde das Jugendamt schon zum zweiten Mal um Unterstützung gebeten.
Doch dort kann nicht "mal schnell" etwas geschehen, da der bürokratische Amtsweg eingehalten werden muss. Im Klartext: über 6, 8, 10 Wochen Hausbesuche durch das JA, (bisher nur Fehlbesuche, weil keiner die Tür aufmacht), dann eine schriftliche Ladung zum Gespräch, eine angemessene Zeit auf eine (wahrscheinlich ausbleibende) Reaktion warten und erst danach kann das Vormundschaftsgericht unter Vorlage aller bisher gelaufenen Maßnahmen eingeschaltet werden.
Schade eigentlich.
19:00 Uhr
|
kommentieren
|
Schule