Dienstag 28.08.2007
Es kommt Bewegung in die Elterngeldsache:

Ich hatte gegen den Bescheid, der mich als Hausfrau einstuft, obwohl ich berufstätig bin, Widerspruch eingelegt.

Denn in diesem Bescheid wurde mir nur der Sockelbetrag von 300 Euro statt der 67% meines Gehaltes zugesprochen. Und das benachteiligt mich gegenüber anderen berufstätigen Fauen, da mein tatsächlich wegfallendes Einkommen nicht kompensiert wird, wie es das Elterngeld machen soll.

Der Widerspruch ging vor drei Wochen beim Versorgungsamt Düsseldorf ein und heute bekam ich Nachricht:

"Ihrem Widerspruch gegen den Bescheid [...] kann ich nicht abhelfen.

Die Akten habe ich deshalb zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Münster, Abteilung Soziales und Arbeit, Landesversorgungsamt [...] weitergegeben.

Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen"

Unterschrieben von dem Herrn, der auch dieses Schreiben schickte.

Besser als eine Absage, oder?!

Mal schauen, wohin das noch führt!
11:17 Uhr | 2 Kommentare | Dies und Das



Feed abonnieren