Ich unterbreche meinen Job, würde ja heute arbeiten, wenn Lena nicht geboren wäre. Und hätte somit auch Gehalt. Schließlich bin ich in einem gültigen Arbeitsverhältnis!
Und dieses wegfallende Gehalt soll kompensiert werden.
Dass nun ausgerechnet die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage dienen, ist somit für Elternzeitler ungerecht.
Denn sie haben einen Job und würden wieder verdienen, wenn das zweite Kind nicht geboren wäre.
Schwangerschaftsbedingter Ausfall wird ausgeklammert, ebenso wie ein Jahr Elterngeldbezug, hätte man zwei Kinder dicht hintereinander bekommen.
Warum werden Eltern benachteiligt, die das Recht auf drei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen haben und direkt im Anschluß ein weiteres Kind bekommen?
Da muss die Berechnungsgrundlage wohl nochmal überdacht werden, denn die letzten 12 Monate vor der ersten Geburt dürfen sie ja gerne nehmen, nur halt die Elternzeit soll ausgeklammert werden.
Der Witz ist ja, dass diese Situation im Gesetzentwurf berücksichtigt, aber rausgeschmissen wurde, wahrscheinlich weil man damit rechnet (im doppelten Sinne), dass Eltern, die gerade aus der Elternzeit kommen, sich mit 300 Euro zufrieden geben und die Schnauze halten.
Und ja, im Fall des Falles ziehen wir vor Gericht.
Und nein, es geht nicht ums Geld, sondern um Gerechtigkeit.
Das gilt übrigens nicht nur jetzt, für den Übergang - sondern, sollte man die kommenden 2 Jahr im Erziehungsurlaub sein und dann ein Kind bekommen - gilt ebenfalls, dass man nur die 300 Euro bekommt - sonst muss man schon zwischen 1. Kind und 2. Kind mindestens 1 Jahr arbeiten, um die 67% zu bekommen - arbeitet man kürzer, bekommt man anteilig etwas...
Sorry, aber ich seh da schwarz..., glaub kaum, dass sie für Dich ne Ausnahme machen