Dienstag 28.08.2007
Es kommt Bewegung in die Elterngeldsache:

Ich hatte gegen den Bescheid, der mich als Hausfrau einstuft, obwohl ich berufstätig bin, Widerspruch eingelegt.

Denn in diesem Bescheid wurde mir nur der Sockelbetrag von 300 Euro statt der 67% meines Gehaltes zugesprochen. Und das benachteiligt mich gegenüber anderen berufstätigen Fauen, da mein tatsächlich wegfallendes Einkommen nicht kompensiert wird, wie es das Elterngeld machen soll.

Der Widerspruch ging vor drei Wochen beim Versorgungsamt Düsseldorf ein und heute bekam ich Nachricht:

"Ihrem Widerspruch gegen den Bescheid [...] kann ich nicht abhelfen.

Die Akten habe ich deshalb zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Münster, Abteilung Soziales und Arbeit, Landesversorgungsamt [...] weitergegeben.

Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen"

Unterschrieben von dem Herrn, der auch dieses Schreiben schickte.

Besser als eine Absage, oder?!

Mal schauen, wohin das noch führt!
11:17 Uhr | 2 Kommentare | Dies und Das


1. Von Sabine (28.08.2007 22:00 Uhr)

also soweit ich weiss, ist es gängige Rechtlage, dass für das "neue" Elterngeld das letzte Jahr vor der Geburt des Kindes zugrunde gelegt wird - d.h. wenn man in dieser Zeit im Erziehungsurlaub ist, bekommt man nur die 300 Euro und nicht die 67% des Gehaltes - weil man ja in dem zugrundliegenden Jahr kein Gehalt bezogen hat...um das anzufechten, muss man dann schon vor den OGH...
Das gilt übrigens nicht nur jetzt, für den Übergang - sondern, sollte man die kommenden 2 Jahr im Erziehungsurlaub sein und dann ein Kind bekommen - gilt ebenfalls, dass man nur die 300 Euro bekommt - sonst muss man schon zwischen 1. Kind und 2. Kind mindestens 1 Jahr arbeiten, um die 67% zu bekommen - arbeitet man kürzer, bekommt man anteilig etwas...
Sorry, aber ich seh da schwarz..., glaub kaum, dass sie für Dich ne Ausnahme machen
2. Von tanja (29.08.2007 09:06 Uhr)

Ja, ich weiß, dass die Rechtslage das so sieht. Aber es heißt doch auch, dass Eltern, die wegen der Erziehung eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen, 67% ihre Gehaltes bekommen.


Ich unterbreche meinen Job, würde ja heute arbeiten, wenn Lena nicht geboren wäre. Und hätte somit auch Gehalt. Schließlich bin ich in einem gültigen Arbeitsverhältnis!


Und dieses wegfallende Gehalt soll kompensiert werden.


Dass nun ausgerechnet die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage dienen, ist somit für Elternzeitler ungerecht.


Denn sie haben einen Job und würden wieder verdienen, wenn das zweite Kind nicht geboren wäre.


Schwangerschaftsbedingter Ausfall wird ausgeklammert, ebenso wie ein Jahr Elterngeldbezug, hätte man zwei Kinder dicht hintereinander bekommen.


Warum werden Eltern benachteiligt, die das Recht auf drei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen haben und direkt im Anschluß ein weiteres Kind bekommen?


Da muss die Berechnungsgrundlage wohl nochmal überdacht werden, denn die letzten 12 Monate vor der ersten Geburt dürfen sie ja gerne nehmen, nur halt die Elternzeit soll ausgeklammert werden.


Der Witz ist ja, dass diese Situation im Gesetzentwurf berücksichtigt, aber rausgeschmissen wurde, wahrscheinlich weil man damit rechnet (im doppelten Sinne), dass Eltern, die gerade aus der Elternzeit kommen, sich mit 300 Euro zufrieden geben und die Schnauze halten.


Und ja, im Fall des Falles ziehen wir vor Gericht.


Und nein, es geht nicht ums Geld, sondern um Gerechtigkeit.

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