Vorweg:
Frau von der Leyen schrieb in einer Info über das Elterngeld: "Es ersezt 67% des
nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens bis maximal 1800
Euro. Zugleich bekommen alle anspruchsberechtigten Eltern mindestens 300 Euro."
Grundlage für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes ist das Gehalt der 12 Monate vor Geburt des Kindes, denn es wird davon ausgegangen, dass der Durchschnitt der letzten 12 Monate dem Durchschnitt der nächsten 12 Monate entspricht.
Nun hatte ich wegen der Elternzeit für Hannah natürlich kein Einkommen in den 12 Monaten vor Lenas Geburt, hätte aber nach Hannahs Elternzeit wieder voll gearbeitet und somit das Gehalt von vor der Elternzeit gehabt (plus Zuschläge, ich arbeite ja beim Land), wäre Lena nicht geboren worden.
Aber das Versorgungsamt bewilligte mir nur den Sockelbetrag von 300 Euro, statt 67% des Gehaltes, auf das ich wegen der erneuten Elternzeit "verzichte".
Und da ich das ungerecht finde, habe ich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Das Versorgungsamt Düsseldorf wusste dazu nichts zu sagen und gab es an das Landesversorgungsamt weiter. Die lehnten den Widerspruch ab und legten mir eine Klage beim Sozialgericht nahe, wenn ich mich weiter beschweren möchte.
Bis hierher ist das ja alles bekannt. *trommelwirbel*
In ein, zwei Wochen dürfen Sie mich "Frau Klägerin" nennen. Ich habe nämlich alle Unterlagen zum Elterngeld zusammengerafft, Männe im Schlepptau, und bin zum Rechtsanwalt gegangen. Ein richtiger Typ "Papa Bär".
Mit seiner Begrüßung hat er mich schon total um den Finger gewickelt: "Oh, wer hustet denn hier so böse?" Vor solchen Leuten muss man sich in Acht nehmen! ;-) Wir durften dann ins Büro und an einem ovalen Tisch Platz nehmen - ich dachte immer, Anwälte verschanzen sich hinter ihrem fünf Kubikmeter Mahagonischreibtisch, aber hier war alles sehr... irgendwie familiär.
"Sind Sie hier *Blick zu mir* oder Sie *Blick zu Männe* oder Sie gemeinsam?" - "Hm, den Antrag hab ich gestellt, also geht es wohl um mich..."
Innerhalb von drei Sekunden hatte er mein Anliegen verstanden, guckte alle Unterlagen durch, stellte Fragen, beantwortete unsere geduldig und grinste als er den Widerspruch las, den wir gegen den Elterngeldbescheid geschrieben hatten. "Haben Sie das aus dem Internet?" - "Nein, das haben wir uns schon alleine ausgedacht!" Anerkennendes Nicken.
Den dreiseitigen Widerspruchbescheid aus Münster erklärte er uns so: "Was die eigentlich sagen wollen ist, dass die an das Gesetz gebunden sind, Ihnen zwar eigentlich mehr geben wollen, aber nicht dürfen. Naja, da haben die nun wortreich rumpalavert..."
Dann schaute er mir tief in die Augen und stellte fest: "Ja, das ist ungerecht, da werden Sie benachteilgt. Da haben Sie dann wohl die Arschkarte gezogen! Da schlage ich vor, wir klagen dagegen. Unterschreiben Sie bitte hier die Vollmacht..."
Schwupps, waren alle meine Originale (Ich leicht hysterisch: "Das sind meine Originale!" - Er mit warmer Honigstimme: "Keine Sorge, hier kommt nichts weg!") auf seinem Schreibtisch mit Blick auf Oberkassel (wenn Sie aus Düsseldorf kommen ahnen Sie die extrem exquisite Lage der Kanzlei) und ich seine Mandantin.
In ein, zwei Wochen bekomme ich eine Kopie der Klageschrift, die mein Rechtsanwalt (hach, wie das klingt) dem Sozialgericht auf den Tisch legen wird.
Mensch, bin ich gespannt, wie das ausgeht (das hat nämlich nicht nur Folgen für
uns, sondern auch für alle anderen Eltern, die im Anschluss an die Elternzeit ein
weiteres Kind bekommen und mit dem Sockelbetrag abgespeist werden sollen) - und
froh, eine Rechtschutzversicherung zu haben. ;-)
15:01 Uhr
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Dies und Das