Mittwoch 13.12.2006
Jetzt habe ich es schriftlich:

Elternzeitler werden beim neuen Elterngeld benachteiligt!

"Sehr geehrte Frau Arendt,

maßgebend für die Berechnung des Eltrengeldes ist das durchschnittliche Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der geburt des Kindes.

Da Sie sich in dieser zeit in der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz befinden, steht Ihnen leider nur der Sockelbetrag von 300 EUR zu.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Versorgungsamt Düsseldorf"

Man beachte auch die Sorgfalt, mit der dieses Schreiben aufgesetzt wurde...

Und hier noch der Link zum Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Der §2 (4) sieht nun etwas anders aus als im Entwurf - womit nun eindeutig Elternzeitler in den Hintern gekniffen sind, auch wenn sie im Mutterschutzgesetz besser dastehen. Danke, Deutschland!
12:21 Uhr | 1 Kommentar | Dies und Das



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