Donnerstag 04.03.2010
Weil ich nun häufiger gefragt wurde:

Ich klage gegen die Bemessungsgrundlage des Elterngeldes, bzw. dass die Elternzeit ohne Elterngeldbezug nicht ausgeklammert wird, wenn man direkt im Anschluss an die erste Elternzeit ein zweites Kind bekommt und daher nur den Sockelbetrag und nicht 67% des zu erwartenden Nettos erhält.

Siehe auch nochmal hier und hier.

Meine Klage ruht nun allerdings, da eine andere Frau schneller war und vor mir klagte. Sie scheiterte zwar vor dem Bundessozialgericht, zieht aber nun damit vor das Verfassungsgericht. Wäre ich mit meiner Klageeinreichung schneller gewesen, würde ich diesen Weg für die Gleichbehandlung von Erst- und Zweiteltern gehen.

Aber so warte ich ab, ob und wenn ja wann das Gericht in Karlsruhe entscheiden wird.

Ich wünsche der mir leider unbekannten Klägerin dafür viel Glück, denn von einem positiven Ausgang profitiere ich auch und letztendlich ganz viele Familien nach uns!
23:45 Uhr | kommentieren | Dies und Das


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