Dienstag 25.03.2003
"Also ich kann hier nichts finden..."
Da muss ich doch tatsächlich meinem ehemaligen Vermieter - einer großen Wohnungsbaugesellschaft - nachweisen, dass ich zu Beginn des Mietverhältnisses Kaution gezahlt habe, damit ich sie jetzt nach Beendigung zurück bekomme. Ich glaube mein Schwein tanzt Tango!
22:38 Uhr | 2 Kommentare | Dies und Das


Tja, frei nach dem Motto: Nimm's von den Lebenden, die Toten zahlrn nicht mehr...
2. Von Sigi http://www.alles-relativ.net (27.03.2003 14:30 Uhr)

???
Sowas ist für gewöhnlich schriftlich im Mietvertrag enthalten. Sogar unter Angabe der Verzinsung die du dann auch bekommst (falls du nix mutwillig zerstört hast *duck*)
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