Im Wintersemester 1996 habe ich nach einem Freiwilligen Sozialen Jahr angefangen zu studieren. Im Oktober 1999 gab ich meine Diplomarbeit mit der Note 1,0 ab. Im Dezember 1999 bekam ich mein Diplomzeugnis mit einem "sehr gut" ausgehändigt. Im Februar 2001 war ich mit dem Anerkennungsjahr fertig und habe im Oktober 2001 meine Stelle in Gelsenkirchen angetreten.
Während des Studiums gab es BAföG, das ich nun aber wegen besonders schneller und guter Leistungen im Studium und Kinderbetreuung nach Beginn der ersten Arbeitsstelle nun doch nicht zurückzahlen muss. Nicht einen Cent! Danke, Bundesverwaltungsamt!
16:45 Uhr
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